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Zuchtgenehmigung:Wer Papageien und Sittiche züchten will braucht eine Zuchtgenehmigung, egal ob nur mit einem Paar einmal im Jahr oder mit mehreren Paaren mehrmals im Jahr. Die Zuchtgenehmigung ist vorgeschrieben durch die Psittacoseverordnung im Tierseuchengesetz und soll gewährleisten, dass Züchter die sogenannte Papageienkrankheit (Psittacose) erkennen. Die Zuchtgenehmigung muss bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) beantragt werden. Der Amtstierarzt wird dann eine kleine "Prüfung" durchführen, die im wesentlichen Fragen zur Haltung, zu den Tieren und vor allem zur Psittacose beinhaltet und er wird die Voliere (Zuchtanlage) und die Vögel in Augenschein nehmen.
Nachweisbuch:Wenn die Zuchtgenehmigung erteilt worden ist, muss ein durch die Psittacoseverordnung vorgeschriebenes Nachweisbuch geführt werden, in dem alle Sittiche und Papageien mit
eingetragen werden.
Beringung:Alle Sittiche müssen amtlich gekennzeichnet werden durch Fußringe. Diese amtlichen Fußringe kann man nur käuflich erwerben, wenn dem Ringlieferanten vorher die Zuchtgenehmigung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegen hat. Die amtlichen Ringe kann man beziehen als
Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Postfach 1420 63204 Langen Telefon 06103 / 910724 oder als
Züchterverbänden wie zum Beispiel die AZ Welche Ringe man verwendet ist von verschiedenen Punkten abhängig und für beide Varianten gibt es ein Für und Wider. Ich persönlich bevorzuge geschlossene Ringe der AZ, die in Zusammenarbeit mit dem BNA entwickelt wurden und von der Beschaffenheit her vermutlich die "tierfreundlichsten" und deshalb "besten" Ringe für die Vögel sind. Diese Ringe sind neben einer fortlaufenden Nummer immer mit Jahreszahl und eigener AZ-Nummer bedruckt. Anhand dieser Ringe sind deshalb eine Altersbestimmung und die Herkunft des Vogels sehr leicht feststellbar. Für Vogelliebhaber, die ihre Vögel ausstellen möchten kommen in der Regel nur geschlossene Ringe in Frage, da offene Ringe nicht anerkannt werden als Eigenzuchtnachweis. |